Arbeitszeit: 35 Stunden oder 39 Stunden? Die übliche Dauer beträgt 39 Stunden (mit Überstunden von 4 Stunden). Das absolute Maximum liegt bei 48 Stunden pro Woche.
Wöchentliche Ruhezeit: 2 Tage, nicht unbedingt hintereinander. Der Arbeitgeber kann 1,5 Tag oder 1 Tag + 0,5 Tag + Verschiebung gewähren.
Schneebedeckungen: Eine einzelne Schneebedeckung pro Tag ist erlaubt (z.B. 14:00-18:00 Uhr). Die Schneebedeckung darf länger als X Stunden ohne Entschädigung dauern.
Schichtarbeit: Als Schichtarbeit gilt jede Arbeit zwischen 22 Uhr und 7 Uhr. Sie hat Anspruch auf Entschädigungen (Ruhezeiten oder Zuschläge gemäß Vereinbarungen).
Feiertage: Nur der 1. Mai ist obligatorisch bezahlt (es sei denn, es gibt Arbeit, dann wird doppelt bezahlt). Die anderen Feiertage, an denen gearbeitet wird, geben Anspruch auf Wiedergutmachung oder Zahlung nach 1 Jahr Betriebszugehörigkeit.
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