VIP (Besuchs- und Vorsorgebesuch): Muss innerhalb von 3 Monaten nach der Einstellung erfolgen (vor der Einstellung für Minderjährige und Nachtarbeitnehmer).
SIR: Für Risikopositionen. Selten in der klassischen Gastronomie.
Wiederbesuchspflicht nach einer Mutterschafts- oder Krankheitsurlaub (über 30 Tage oder Arbeitsunfall).
Kosten: Dies ist eine jährliche Beitrag pro Mitarbeiter, die vom Arbeitgeber gezahlt wird.
Die Unzuverlässigkeitsbescheinigung: Wenn der Arzt den Arbeitnehmer als ungeeignet erklärt (z.B. Weizenallergie, Rückenschmerzen), muss der Arbeitgeber versuchen, ihn umzusteigen oder ihn zu entlassen.
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