Die “Lizenz Restaurant” erlaubt es, alle Spirituosen (sogar starke) zu servieren, AUSSER sie sind ausschließlich Beilagen zu einer Mahlzeit.
Die “Petite Licence Restaurant” erlaubt nur den Service von Cider, Wein und Bier (Gruppe 3) als Beilage zu einer Mahlzeit.
Die zulässige Alkoholmenge für die Lizenz III (Getränkeausgabe) beträgt 3.000 Liter pro Jahr für Weine und Biere, auch ohne Beilage (Bar-Modus).
Die Grande Licence: Alle Spirituosen auch ohne Mahlzeit. Sie ist selten, teuer und wird gekauft (Quotierung pro Gemeinde).
Um eine Lizenz zu erhalten: Betriebslizenz (Schulung 2,5 Tage) + Anmeldung beim Rathaus 15 Tage vor der Eröffnung.
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