Der Arbeitgeber muss mindestens 50 % der Mindestversorgungskostenbeiträge bezahlen.
Die Mitarbeiterin kann die Zusatzversicherung ablehnen, wenn sie bereits versichert ist (z.B. durch Ehepartner, CMU oder Kurzeinstellung). Sie muss einen schriftlichen Nachweis erbringen.
Tragbarkeit: Im Falle eines Vertragsendes (außer bei grober Fahrlässigkeit) behält der Arbeitnehmer seine Zusatzversicherung kostenlos für maximal 12 Monate (finanziert durch die Pooling-Vereinbarung).
Flüchtlingsschutz-Regime: Es gibt spezielle HCR-Angebote, die von der Abteilung ausgehandelt werden, oft besser geeignet (z. B. Zahnbehandlung, Optik).
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