Das AGEC-Gesetz schreibt für alle Fachkräfte die Quelltrennung von Bioabfällen vor, unabhängig vom Volumen.
Sammlung durch einen privaten Anbieter, Kompostierung vor Ort (falls Garten) oder freiwillige Beteiligung.
Verbrauchte Frittieröle: Absolute Verbote, sie in den Abfluss oder in die Natur zu entsorgen. Erforderliche Sammlung durch ein zugelassenes Unternehmen, das Ihnen ein Verzeichnis ausstellt.
Die Lebensmittelverschwendung: Verpflichtung, den “Doggy Bag” (Gourmet Bag) anzubieten, wenn der Kunde ihn wünscht.
Das ist eine Einschränkung, aber auch eine Einsparung (der schwarze Müll kostet pro Gewicht teuer).
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