Der Hauptzugang muss barrierefrei sein oder mit einer Rampe (Steigung < 5 %) verfügen. Türbreite > 90 cm.
Toilette Behindler: Bewegungsradius von 1,50 m Durchmesser, Haltegriff, behinderlichtbarer Waschbecken.
Gehwege mit einer Breite von 1,40 m (punktuelle Toleranz). Kasse mit einer absenkbaren Ablagefläche.
Mögliche Ausnahmen: Technische Unmöglichkeit (denkmalsgeschütztes Gebäude, zu enger Bürgersteig für Rampe), wirtschaftliche Missverhältnismäßigkeit (Kosten der Arbeiten zu hoch im Verhältnis zum Wert des Grundstücks). Dossier bei der Präfekt einreichen.
Das öffentliche Verzeichnis der Barrierefreiheit muss vor Ort einsehbar sein.
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