Rücktrittsrecht: Der Arbeitnehmer kann seinen Arbeitsplatz verlassen, wenn er einen begründeten Verdacht hat, dass er sich in einer “schwerwiegenden und unmittelbaren Gefahr” befindet (z. B. Gasleck, bewaffneter Angriff, extreme Hitze ohne Klimaanlage). Keine Sanktionen möglich.
Streik: Verfassungsmäßiges Recht. Keine Pflichtmitteilung im privaten Sektor erforderlich. Der Arbeitgeber darf Streikende nicht durch befristete Arbeitsverhältnisse (CDDs) oder Zeitarbeiter ersetzen.
Die meisten Konflikte lösen sich durch Zuhören. Oftmals verbirgt sich die Forderung nach einer Gehaltserhöhung hinter einem Problem der Arbeitsbedingungen oder der Anerkennung.
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