Für jede Eröffnung, Änderung oder Übertragung eines Gastgewerbes (Restaurant oder Bar) ist dies obligatorisch.
Neuling: 2,5 Tage (20 Stunden) / Erneuerung: 1 Tag (6 Stunden) (nach 10 Jahren Erfahrung).
Schutz von Minderjährigen, Unterdrückung öffentlicher Trunkenheit, Drogenregulierung, Lärm, Zivil- und Strafverantwortung.
Kosten: Zwischen 500 € und 800 €, oft über den CPF oder Pôle Emploi finanzierbar.
Ohne diesen Ausweis wird die Stadtverwaltung Ihre Eröffnungsanzeige ablehnen.
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