Öffentliche Verkehrsmittel (Metro, Bus, Zug, öffentliches Fahrrad) : 50%iger Zuschuss zum Abonnement auf Vorlage eines Belegs. Befreiung von Nebenkosten.
Persönliches Fahrzeug: Keine Rückerstattungsforderung (es sei denn, es gibt keine öffentlichen Verkehrsmittel). Möglichkeit eines “Nachhaltigkeitsmobilitätszuschlusses” (optional, bis zu 700 €/Jahr freigestellt) für Mitfahrten oder Fahrrad.
Versetzte Arbeitszeiten: Wenn ein Mitarbeiter nach Schließung der U-Bahnen fertig wird, muss der Arbeitgeber ein Taxi/Uber bezahlen? Rechtlich nicht (es sei denn, es gibt eine Betriebsvereinbarung), aber es ist eine gängige Praxis, um die Sicherheit von weiblichem Personal zu gewährleisten, insbesondere.
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