Betriebskleidung: Der Arbeitgeber muss Arbeitskleidung (Jacke, Hose, Sicherheitsschuhe) bereitstellen. Dies ist eine Hygiene- und Sicherheitsvorschrift.
Gespräch: Der Arbeitgeber muss die Reinigung der Küchenuniformen (Dampfsaubergerät oder Reinigung vor Ort) gewährleisten. Es ist nicht erlaubt, den Koch zu verlangen, seine mit Fett bedeckte Jacke zu Hause zu waschen (Kontaminationsrisiko).
Raum: Wenn Sie eine bestimmte Kleidung vorgeben (z. B. Hemd mit Logo), muss diese vorgezeigt werden. Wenn Sie eine Kleidung “Stadt” anfordern (z. B. schwarzer Jeans, weißes Hemd), kann der Mitarbeiter seine eigenen Kleidungsstücke verwenden, jedoch wird oft eine Reinigungszuschlag fällig.
Schuhe: In der Küche sind rutschfeste Sicherheitsschuhe (SRC-Norm) obligatorisch, die vom Arbeitgeber gestellt werden.
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