Wenn Sie eine Mahlzeit servieren: Die normale Wasserflasche ist im Preis der Mahlzeit enthalten (wie Brot, Besteck, Gewürze). Sie können sie nicht verweigern oder dafür in Rechnung stellen.
Wenn es sich um eine Bar (ohne Speisen) handelt: Es besteht keine Verpflichtung, ein kostenloses Glas Wasser zu geben (es sei denn, es begleitet einen Kaffee, das ist die übliche Praxis, aber keine gesetzliche Regel).
Seit 2022 müssen öffentliche Einrichtungen wie Restaurants und Geschäfte, die mehr als 300 Personen empfangen, eine öffentliche Trinkwasserfontäne bereitstellen (zum Befüllen von Trinkflaschen). Für kleinere Restaurants reicht eine Karaffe.
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